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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Hebammen des Geburtshaus & Hebammenpraxis Margaritenheim PartG Holy, Windmüller und Zeller.

Terminverlegung: Da die Hebammen berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen
werden, können sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen werden sie so schnell wie möglich informiert und das weitere Vorgehen wird besprochen.

Haftung: Jede Hebamme haftet einzeln für die von ihr persönlich erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Teilnahmebedingungen für Kurse 

Die Anmeldung über die Webseite ist verbindlich.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden (vor Ort oder online) werden bei gesetzlich versicherten Frauen von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Achtung: die Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rückbildungskurs nur wenn dieser innerhalb von neun Monaten nach der Geburt abgeschlossen ist.

Die Partnergebühr ist in voller Höhe zu entrichten, unabhängig davon, ob der Partner tatsächlich am Kurs teilnimmt.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und sind daher von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen - 12,- Euro/Kursstunde (60min). Sie werden von der Hebamme nach Kursende in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebamme ist berechtigt, Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder per Online-Meeting durchzuführen.

Eine Abmeldung vom Kurs ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach nur, wenn der Platz an eine andere Teilnehmerin vergeben werden kann. Erfolgt die Abmeldung nicht bis vier Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, der Kursteilnehmerin die Kosten in voller Höhe privat in Rechnung zu stellen, auch wenn die Teilnehmerin nicht zum Kurs erscheint.